1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gäsezimmern, Mobilheimen und Stellplätze zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Tauchbasis Stechlin GmbH (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Tauchbasis Stechlin GmbH in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1. Der Tauchbasis Stechlin GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Tauchbasis Stechlin GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Tauchbasis Stechlin GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3. Alle Ansprüche gegen die Tauchbasis Stechlin GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tauchbasis Stechlin GmbH beruhen.
1. Die Tauchbasis Stechlin GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise der Tauchbasis Stechlin GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Tauchbasis Stechlin GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Die Tauchbasis Stechlin GmbHl kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Tauchbasis Stechlin GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Tauchbasis Stechlin GmbH erhöht.
4. Zahlungen an die Tauchbasis Stechlin GmbH sind in Höhe von 30% innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ohne Abzug zahlbar. Restzahlung in Höhe von 70% sind spätestens 14 Tage vor Anreise ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Tauchbasis Stechlin GmbH berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
5. Die Tauchbasis Stechlin GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Tauchbasis Stechlin GmbH berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Tauchbasis Stechlin GmbH aufrechnen oder verrechnen.
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Tauchbasis Stechlin GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Tauchbasis Stechlin GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen der Tauchbasis Stechlin GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Tauchbasis Stechlin GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Tauchbasis Stechlin GmbH in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Tauchbasis Stechlin GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 90% in Rechnung stellen.
4. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen der Tauchbasis Stechlin GmbH.
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Tauchbasis Stechlin GmbH ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
2. Bei berechtigtem Rücktritt der Tauchbasis Stechlin GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Tauchbasis Stechlin GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 11:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
1. Die Tauchbasis Stechlin GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Tauchbasis Stechlin GmbH beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Tauchbasis Stechlin GmbH auftreten, wird die Tauchbasis Stechlin GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Tauchbasis Stechlin GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Tauchbasis Stechlin GmbH.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Tauchbasis Stechlin GmbH / Stand 01.02.2022